Nach intensiver Beratung: Wir haben die Besoldungsregelung des Landes NRW übernommen

10.8.2013

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10. August 2013 von Christoph Pistorius Liebe Leserinnen und Leser dieses Blogs, als Kirchenleitung haben wir uns vorgenommen, unsere Entscheidungen möglichst transparent zu kommunizieren und zu erklären. ...

10. August 2013 von Christoph Pistorius

Liebe Leserinnen und Leser dieses Blogs,
als Kirchenleitung haben wir uns vorgenommen, unsere Entscheidungen möglichst transparent zu kommunizieren und zu erklären. Nach sehr intensiver Beratung haben wir beschlossen, die Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Besoldungserhöhung auch für die rheinische Kirche zu übernehmen. Dies bedeutet, dass die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 für das Jahr 2013 eine Gehaltserhöhung von einem Prozent erhalten, für die Besoldungsgruppen A 13 und höher jedoch keine Anpassung der Besoldung stattfindet. Ich kann verstehen, dass die Übernahme der Regelung des Landes NRW für Unmut sorgt.

Das Land NRW begründet diese Entscheidung mit der finanziellen Situation des Landes angesichts der Schuldenbremse. Eine gesetzlich vorgeschriebene Schuldenbremse kennen wir in der EKiR nicht, jedoch befinden wir uns in einer schwierigen finanziellen Situation. Dies gilt besonders im Blick auf die Lücke in der Versorgung und der Beihilfesicherung, die über Jahrzehnte entstanden ist.

Dies hat in den vorbereitenden Beratungen des Kirchenleitungsbeschlusses eine gewichtige Rolle gespielt. So haben die Ständigen Ausschüsse der Synode den Vorschlag einer Kompensation über eine Einmalzahlung jeweils mit deutlichen Mehrheiten abgelehnt. Dem hat sich dann die Kirchenleitung mit ihrem Beschluss angeschlossen. Dabei sind wir uns durchaus bewusst, dass Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer angesichts der Belastungen, denen sie ausgesetzt sind, eine Besoldungserhöhung als Zeichen der Wertschätzung erwartet haben und gewiss auch verdient hätten.

Leider haben wir fast keinen finanziellen Handlungsspielraum. Dennoch sind wir bemüht, uns für die Anliegen der Pfarrerinnen und Pfarrer einzusetzen. So haben wir beispielsweise in den vergangenen Jahren mit Nachdruck die Korrekturen bei den Festsetzungen für die Dienstwohnungen unterstützt. Hier sind inzwischen rund 90% positiv beschieden und auch die ersten Auszahlungen erfolgt.

Ebenfalls diskutieren wir zurzeit eine Vorlage „Zeit für das Wesentliche – Perspektiven auf den Pfarrberuf“. Uns ist wichtig, das Schöne und Einzigartige des Pfarrberufes herauszustellen und darüber nachzudenken, wie im Zusammenspiel mit den Leistungsorganen gewährleistet werden kann, dass dafür auch Zeit bleibt. Wir werden Sie demnächst einladen, sich an der Diskussion um diese Vorlage übers Internet zu beteiligen. Zudem greifen wir die Thematik im Rahmen des Tages rheinischer Pfarrerinnen und Pfarrer am 13. September 2013 auf.
Ich hoffe, dass unsere Entscheidung zur Besoldungserhöhung nicht als Zeichen mangelnder Wertschätzung missverstanden wird, sondern es nun verständlich wurde, warum wir so entschieden haben.

Wenn Sie noch den Sommerurlaub vor sich haben oder im Urlaub sind, wünsche ich Ihnen eine gute Erholung. Diese Woche bin ich aus dem Urlaub zurückgekehrt, und stehe für Rückfragen und Kommentare im Blog zur Verfügung.

Ihr Christoph Pistorius

Beiträge zu “Nach intensiver Beratung: Wir haben die Besoldungsregelung des Landes NRW übernommen

  1. Sehr geehrter Herr Pistorius,

    was hat denn die Kirchenleitung für die
    niedrigeren Gehaltsgruppen beschlossen?

    In NRW gibt es 2013 für die Besoldungsgruppen
    A 2 bis A 10 eine Erhöhung um 2,65 Prozent.

    Freundliche Grüße
    Hugo Paletti

    1. Sehr geehrter Herr Paletti,

      die Kirchenleitung hat die Übernahme der Besoldungserhöhung des Landes Nordrhein-Westfalen (In Kürze: bis A 10 2,65%, A 11 und A 12 1,00% und ab A 13 keine Besoldungserhöhung rückwirkend ab 01.01.13.) beschlossen. Mit Schreiben vom 19.07.2013 (1150888 Az. 10-1) per Mail am 22.07.2013 über die Superintendenturen an die Verwaltungsleiterinnen und Verwaltungsleiter haben wir die entsprechenden Regelungen für die einzelnen Besoldungsgruppen kommuniziert. Sie werden auch im Kirchlichen Amtsblatt August veröffentlicht.

      Herzliche Grüße

      Christoph Pistorius

  2. Die Nichterhöhung der Pfarrerpension (von der die Versorungskasse nichts mitteilte) ist bedau-erlich, da man von uns immer viel erwartet hat-te: Als ich 1959 meine Braut OKR Schlingensie-pen vorstellte, sagte ihr dieser, es sei selbstver-ständlich, dass sie als Pfarrfrau nicht berufstätig würde. Meine Frau hielt sich daran im Unter-schied zu vielen Doppelverdienern.Später sagte OKR Mehlhausen, man überlege, ob die mitar-beitende Pfarrfrau nicht doch eine Vergütung be-kommen solle, mit seinem Weggang war das im LKA wohl vergessen. Denn auf eine Nachfrage erhielt ich Jahre später nur einen Brief „das pas-se nicht mehr in die Zeit“. Von einer Lücke bei Beihilfe u. Versorgungssicherung hatten wir akti-ven Pfarrer nichts erfahren, sonst hätten wir uns gemeldet. Man war halt vertrauensselig. Statt-dessen gibt es immer eine Kosten“dämpfungs“-pauschale bei der Beihilfe. Seiner Aufsichtspflicht kam das LKA bei der bbz nicht nach, dafür waren dann 20 Mio € da. Die Pension wurden früher schon von 75% auf 71,5% gesenkt. Für die Über-nahme des Beschlusses der NRW-Regierung ha-be ich kein Verständnis. Ulrich Hoffmann, Pfr.i.R.

    1. Sehr geehrter Herr Hoffmann,
      haben Sie herzlichen Dank für Ihre klaren Worte. Ihre Enttäuschung kann ich gerade auf dem Hintergrund des von Ihnen angesprochenen Engagements Ihrer Frau sehr gut nachvollziehen. Doch ist nach meiner Auffassung eine Besoldungserhöhung kein Ersatz für mangelnde Wertschätzung im Umgang mit ehrenamtlichem Engagement des Partners, der Partnerin oder gar der Kinder. Wenngleich sich die Erwartungshaltungen von Landeskirche, Kirchenkreisen und Gemeinden im Umgang mit Angehörigen von Pfarrerinnen und Pfarrern inzwischen gewandelt haben, so war und ist das Einbringen so unterschiedlich, dass eine angemessene Würdigung auf landeskirchlicher Ebene nicht zu verorten ist. An dieser Stelle werbe ich auch für eine differenzierte Wahrnehmung. So schließt der Doppelverdienst ehrenamtliches Engagement genauso wenig aus wie eine Nicht-Ehrenamtlichkeit von Partnerinnen oder Partnern ohne Berufstätigkeit. Dass Ihr Vertrauen enttäuscht wurde, tut mir aufrichtig leid. Die Empfindungen, die sich mit der Zahlung zur Stabilisierung der bbz verknüpfen, teilen wir – glaube ich – quer durch die Landeskirche. Dieser Vorgang hat ohne Frage unser Zeugnis als Kirche in der Welt verdunkelt. Die Aufarbeitung der Vorgänge und die Lehren für die Zukunft werden uns auch im Rahmen kommender Landessynoden noch beschäftigen.
      Nochmals herzlichen Dank für Ihre Offenheit und herzliche Grüße

      Christoph Pistorius

  3. Lieber Herr Pistorius, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich vermisse darin aber eine Stellungnahme bzw. Bewertung der Worte von OKR Schlingensiepen, dass die Berufstätigkeit einer Pfarrfrau nicht stattfindet, und eine Antwort, warum die Überlegungen von OKR Mehlhausen nicht mehr weitergeführt worden sind. Ulrich Hoffmann

    1. Lieber Herr Hoffmann,
      das kann ich aber gerne noch nachholen. Die von Ihnen dargelegten Äußerungen sind aus heutiger Perspektive nicht nachvollziehbar. Mir hilft es, dies einzusortieren, wenn ich mir dazu Buchtitel oder Werbung aus der entsprechenden Zeitepoche ansehe. Dass es wohl im Landeskirchenamt mal Überlegungen gab, für die Partner oder Partnerinnen von Pfarrerinnen und Pfarrer finanziell etwas zu tun, habe auch ich mal mitbekommen. müsste die genaueren Hintergründe jedoch recherchieren und nachliefern.

      Herzliche Grüße

      Christoph Pistorius

  4. Es lässt sich sicher leicht errechnen, wieviel die EKiRh durch die Nullrunden der höheren Gehaltsgruppen und die abgeschmelzte Erhöhung in den mittleren spart.
    Gerne würde ich die Höhe dieser Einsparungen wissen. Denn darauf baut mein Vorschlag auf.
    Nehmen Sie doch diese Summe und investieren Sie diese konkret, gerne auch um das Defizit der Versorgungskasse auszugleichen.
    Dann würde manch ein Betroffener / eine Betroffene mehr Verständnis für die Kürzungen aufbringen. So bleibt ein Gefühl, ein „Sparschwein“ für die Kirche zu sein, ohne zu wissen, wo das eingesparte Geld eigentlich eingesetzt wird.

  5. Lieber Herr Schiewe,

    vielen Dank für Ihr Mitdenken. Ich freue mich auf Ihren Vorschlag. Wir können Ihnen nur die Differenz berechnen zwischen Personalkosten-Soll 2013 und voraussichtlichem Personalkosten-Ist.
    Gewiss werden wir entstehende Spielräume nutzen müssen, um unter anderem die Versorgung aufzubauen. Da die Fragen zu Versorgung und Beihilfe jedoch alle Ebenen unserer Kirche betreffen, wird es dazu einen in der Landessynode verabredeten Beratungsprozess geben müssen.
    Unabhängig davon will ich aber auch noch mal darauf hinweisen, dass der Ansatz nicht direkt beim Sparen gelegen hat. Wir haben eine Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Abweichnung – verbunden demgegenüber mit Kostensteigerungen – hätten wir besonders begründen müssen. Die Ausschussberatungen haben gezeigt, dass es dafür mit Blick auf die finanzielle Situation kein Verständnis und keine Mehrheiten gegeben hätte. Die Zahlen liefere ich nach.

    Herzliche Grüße

    Christoph Pistorius

  6. Danke, Herr Pisorius,
    ich freue mich, dass Beiträge hier gelen und wahrgenommen werden. Dazu der Kirchenleitung Dank und Kompliment.

    Zwei kleine Anmerkungen: Ehrlich gesagt hätte ich erwartet, dass zumindest eine Erhöhung der Gehälter in Höhe der Inflationsrate zugebilligt wird, um Einkommensverluste zu kompensieren. Ich denke, das hätte auch als Begründung getaugt.

    Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die beschlossene Besoldung des Landes NRW noch keine Rechtskraft besitzt. Gerichtsverfahren sind anhängig. Vielleicht sollten Rücklagen gebildet werden, falls das Gericht die jetzige Form kippt und es zu nachzahlung kommt.

    Verdi ruft die Beamte zum Einlegen von Widerspruch auf:

    http://bund-laender.nrw.verdi.de/beamte-innen/nrw-2013-besoldung

    Meine Frage: Sollten die Betroffenen in der EKiRh das auch tun, um eventuelle Ansprüche geltend machen zu können?

    1. Lieber Herr Schiewe,

      danke für die wertschätzende Rückmeldung. Nachfolgend die errechneten Mehrkosten der vorgeschlagenen Zahlung eines 1,5% Inflationsausgleichs:
      Bis A 14 wären dies gewesen: Euro 1.590.973 für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger + Euro 1.163.857,18 für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (hierzu zählt die große Gruppe der noch mit A 14 in den Ruhestand getretenen Pfarrerinnen und Pfarrer).
      Wenn man noch die Besoldungsguppen A 15 und höher berücksichtigt hätte: Euro 38.804 für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger + 34.875,71 für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger.
      Weiter haben Sie gefragt, ob Betroffene in der EKiR Widersprüche einlegen sollten. Hierzu kann ich keine abschließende Auskunft geben. Sollten die anhängigen Klagen in Nordrhein-Westfalen zu einer Korrektur führen, wäre diese ja noch nicht automatisch von der EKiR übernommen. Dazu bedarf es dann noch der entsprechenden Beschlüsse, die ich nicht vorhersehen kann. Gerne will ich überlegen, wie wir zu einer Klärung kommen können, die uns einen Berg an Widerspruchsverfahren erspart und die Rechte der Betroffenen wahrt.

      Herzliche Grüße

      Christoph Pistorius

  7. Lieber Herr Pistorius, Im Zusammenhang mit dem Nichtausgleich der Inflation und der Preissteigerungen: Der Einsatz bei der Versteuerungen der Dienstwohnungen ist für mich als einem seit 1994 Pensionierten uninteressant sowie unter der bbz-Geschichte Leidendem und betrifft mich nicht mehr. Beste Grüße Ulrich Hoffmann

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