Sterbehilfe als Geschäftsmodell unterbinden – sterbende Menschen begleiten

26.2.2020

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26. Februar 2020 von Manfred Rekowski Unsere Menschenwürde liegt in unserer Gottesebenbildlichkeit, und nicht ausschließlich in der Fähigkeit, unser Leben selbst zu bestimmen. Fragwürdig aber ist ...

26. Februar 2020 von Manfred Rekowski

Unsere Menschenwürde liegt in unserer Gottesebenbildlichkeit, und nicht ausschließlich in der Fähigkeit, unser Leben selbst zu bestimmen. Fragwürdig aber ist es, wenn die Selbstbestimmung des Menschen absolut gesetzt wird. Ich weiß, dass es gesundheitliche Extremsituationen geben kann, in denen Menschen verantwortliche Gewissensentscheidungen treffen müssen und sich für den Suizid entscheiden. Diese Gewissensentscheidung respektieren wir. Ich hoffe, dass der Gesetzgeber das Urteil zum Anlass nimmt, Sterbehilfe als Geschäftsmodell zu unterbinden und eine gute palliativmedizinische Versorgung und eine ärztliche Begleitung am Lebensende für jeden Menschen zu ermöglichen.

Beiträge zu “Sterbehilfe als Geschäftsmodell unterbinden – sterbende Menschen begleiten

  1. Der Mensch kann das Leben nicht machen und sollte es auch nicht aktiv beenden.

    Einen Menschen verurteilen, der Suizid begeht, steht uns nicht zu.

    Aktive Sterbehilfe ist nach meinem Empfinden eine Grenzüberschreitung. Wir Menschen kommen ins Leben, ohne dass wir es selbst entscheiden und gehen, wenn die Zeit dafür gekommen ist und wir sollten es nicht selbst entscheiden.
    Leidende, sterbende Menschen sollten alle Hilfe bekommen, die möglich ist, zu Hause, im Heim oder im Hospiz. Kein Mensch sollte allein gelassen werden in seiner als qualvoll empfundenen Situation. Deshalb finde ich Hospize sehr wichtig, von denen es viel mehr geben könnte und die ich sehr förderungswürdig finde…

  2. Schon in Jugendjahren sah ich einen Film, der mir das Sterben in einer Weise erzählte, die mich zuversichtlich durch mein Leben geleitet:

    Ein Indianerhäuptling hatte im Zelt der Beratung die Verantwortung für Krieg und Frieden an Jüngere abgegeben. Als er später noch einmal angerufen wurde, weil sie nicht mehr weiterwussten, da plädierte er für Frieden, ohne für sie zu entscheiden.

    Dass sein Ende naht, das spürte er allein.
    Als die Zeit gekommen war, nahm er seinen Mantel und ging zu Fuß allein aus dem Dorf in die Berge.
    Alle wussten nun, dass er nicht mehr wiederkehrt. Auch die kleinen Kinder lernten das auf diese Weise.
    Die letzten Bilder waren Panoramablicke in eine weite Landschaft, der ewigen Jagdgründe.

    Auch in der Bibel wird zum natürlichen Tod von ausführlichen Verabschiedungen geschrieben, zu denen der Sterbende einlädt, so als sei der letzte Tag zu spüren.

    „… ich glaube an den heiligen Geist, …
    Gemeinschaft der Heiligen,
    Vergebung der Sünden,
    Auferstehung der Toten und
    Das Ewige Leben.“
    Amen

  3. Die Wortwahl der „Sterbehilfe als Geschäftsmodell“ beschränkt den Blick auf die Profitorientierung und stigmatisiert jede Professionalisierung – ich begrüße die Entscheidung des BGH, die demgegenüber zu einer sachlicheren Diskussion beiträgt:

    Wenn wir als Christ*innen in Extremsituationen die Gewissensentscheidung für einen Suizid – und damit auch die Ausführung – respektieren, müssen wir m.E. (in solchen Extremsituationen) auch die professionelle Hilfe zulassen. Andernfalls richten wir zusätzliche Hürden (den Zwang Schwerkranker ins Auslands zu reisen oder auf ungeeignete „Hausmittel“ oder auf die Bahngleise auszuweichen) auf, die ich mit „Respekt für eine Gewissensentscheidung“ nicht zu vereinbaren vermag.

  4. Lieber Herr Präses,
    schade: wenn Sie geschrieben hätten, für uns Christen liegt die Menschenwürde in der Ebenbildlichkeit Gottes …, ich hätte nicht widersprochen.

    So aber kritisieren Sie Absolutsetzungen, indem Sie selbst verabsolutieren. Vertane Chance, dem Urteil aus Karlsruhe den Respekt zu zollen, den es verdient und die Freiheit von Christenmenschen als weitergehend ‚gebundene‘ erkennbar zu machen.

  5. Der einzelne Mensch hat keine Chance die Geburt so zu beeinflussen, daß das Wunschdesign Baby so und dann auffiel Welt kommt , wenn es gewünscht wird. Genauso wenig darf es nicht zugelassen werden , daß ich auf Wunsch-Termin wie beim Kauf einer Fahrkarte den Abschied mit abholen per Taxi, Tickets oder Vertrag nach Lust und Laune bestimmen darf.

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