11. Februar 2015 von Christoph Pistorius
Die Gewährung eines Kirchenasyls ist ultima ratio und geschieht in den Gemeinden nach reiflicher Überlegung, wenn Gefahr für Leib und Leben oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, wie z. B. die Trennung von Familien oder Abschiebung von Schwangeren oder bei gesundheitlich schwer beeinträchtigten Personen. So sagte ich es auf der Pressekonferenz zum Thema Kirchenasyl in der Kölner Thomaskirche. Das Schicksal von Mercy Amiosonor hat mich sehr bewegt. Ich bin froh, dass sie nun in Deutschland bleiben kann. Dies war nur möglich, weil sich die Gemeinde engagiert hat und ihr Kirchenasyl gewährte.