17. Januar 2014 von Manfred Rekowski
Zum ersten Mal erstatte ich der Synode „Bericht über die für die Kirche bedeutsamen Ereignisse“ gemäß Artikel 139 der Kirchenordnung. Diesen Präsesbericht gibt es zum Download, ich freue mich über Ihre Rückmeldungen auch im Blog.
Ihr Manfred Rekowski
PS: Im Laufe des Tages wird es den Bericht auch als Video und Audio auf www.ekir.de/landessynode geben.
Hier nun das Video – in voller Länge gibt es den Bericht zum Nachhören: http://www.ekir.de/www/ueber-uns/praesesbericht-17424.php
Drei Bemerkungen zum Präsesbericht:
1.
Ein ermutigender Bericht, der in schwierigen Zeiten Hoffnung macht, dass die EKiR wieder in sicheres Fahrwasser gebracht werden kann. Danke!
2.
Wann wird jemand von den „alten Hasen“ in der Synode aufstehen und sein Bedauern ausdrücken, dass die Synode diesen „frischen Wind“ und die sich andeutenden Veränderungen nicht schon viel früher eingefordert hat? Dass nicht nur Kirchenleitung, sondern auch die Synode zu den Fehlentscheidungen der Vergangenheit steht? Das würde der ehrlichen Art der Kirchenleitung auf der Seite der Synode entsprechen.
3.
Zur Orientierungshilfe „Niemand nimmt sich gern das Leben“: Heute war die Schlagzeile in der regionalen Tageszeitung: „Mehrheit der Deutschen für Sterbehilfe“
http://www.rundschau-online.de/newsticker/umfrage–mehrheit-der-bundesbuerger-fuer-sterbehilfe,15184906,25910858.html
Die Rede ist von 70 Prozent der Bevölkerung. Auch diese Orientierungshilfe gesteht in begründeten Grenzfällen zu, dass es nach eindringlicher Gewissensentscheidung seelsorgliche Begleitung auch beim Suizid geben kann (s. 15). Der Suizid selbst soll aber dann in der Hand von Dilettanten bleiben?
Wer Ja sagt zu einer Begleitung in Fällen, in denen die Gewissensentscheidung dies erfordert, der sollte meiner Meinung nach auch Ja sagen zu einer Begleitung durch Menschen, die wissen, wie es richtig geht. Damit sich dabei keine menschliche Katastrophe ereignet und damit die Gewissensenstscheidung nicht von völlig überforderten Personen getroffen wird, müsste das ein hochkompetenter Fachmann mindestens in den Bereichen Psychiatrie, Psychologie, Palliativmedizin und damit auch Schmerzmedizin sein. Das gibt es nicht zum Nulltarif und nicht ohne einen wie auch immer gewerblichen Hintergrund, und sicher auch nicht nur durch Einzelpersonen (S. 26 wendet sich gegen die Zusammenarbeit mit entsprechenden Vereinigungen).
Ich hoffe, dass ich nie in die Situation komme, nach einer Gewissensentscheidung in einem solchen Grenzfall (S. 15) eine seelsorgliche Begleitung leisten zu müssen. (Immerhin habe ich bereits einmal im Nachhinein eine Beerdigung übernehmen müssen in einem Fall, in dem auch die stärksten Schmerzmittel keine Linderung mehr brachten und der Betreffende einsam zum Strick auf dem Dachboden gegriffen hatte. Ein würdevoller und menschlicher Abschied in einer solchen Grenzsituation sieht sicher völlig anders aus!) Aber wenn es einmal so sein sollte, dann möchte ich mit jemandem zusammen arbeiten können, der in dieser Situation zuverlässig und kompetent weiß, was er tut. Und ich würde mir wünschen, dass die Synode keine Orientierungshilfe beschließt, die das ausschließt.
[An den anonymen Kommentarverfasser bzw. Kommentarverfasserin: Aus rechtlichen Gründen können wir Ihren Kommentar nicht veröffentlichen. Inhaltlich hat Präses Manfred Rekowski zum von Ihnen angesprochenen Themenkomplex im Präsesbericht unter http://www.ekir.de/www/ueber-uns/praesesbericht-17424.php ab Minute 38 im Audio-Stream Position bezogen.
Für die Moderation des Präsesblogs: Ralf Peter Reimann, Internetbeauftragter]